Allgemeinverfügung des Landrates für den Landkreis Limburg-Weilburg für die Zeit vom 28.10. bis zumindest 16.11.2020
.. Nr. 5 „Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb nach 2 Abs. 2 CKBV gilt entsprechend der Ziff. 1 genannten Regelung eine Obergrenze von 100 Zuschauern. Zuschauer, Betreuer und Trainer haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“
→ Bei den 100 Personen auf dem Sportgelände werden alle Anwesenden Personen gezählt, auch Spieler, Trainer, Betreuer, Offizielle und auch der SR. Spielt z.B. die Erste noch am Sonntag, so können ca. nur noch 60 Personen eingelassen werden. Alle Personen müssen mit Ausnahme der Spieler auf dem Feld und dem SR alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 28.10.2020
..Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,..wird ab dem 02.11.2020 eingestellt.
→ Die Vereine dürfen somit ab Mo., den 02.11.2020 bis einschließlich Mo., den 30.11.2020 folglich weder trainieren noch Spiele austragen.
→ Trainiert werden kann bis So., den 01.11.2020 auf den Sportplätzen und in der Halle nach den bekannten Hygiene- und Abstandregeln.